FIFA

EA: Lootboxen auch in zweiter Instanz als illegal erklärt

EA verzichtet auf Berufung

"Desaster" für EA und Sony? Lootboxen in zweiter Instanz für illegal erklärt

Auch in zweiter Instanz: Lootboxen sind in Österreich illegal.

Auch in zweiter Instanz: Lootboxen sind in Österreich illegal. kicker eSport

Vor knapp einem halben Jahr erklärte das Bezirksgericht Hermagor in Österreich Lootboxen für illegal. Der Hintergrund: Lootboxen, worunter die Packs in FIFA Ultimate-Team fallen, wurden als konzessionspflichtige Ausspielung von Glücksspiel eingestuft. Da Sony, über dessen Store die Zahlungen der Kläger abgewickelt wurden, keine Glücksspiel-Konzession besitze, seien die abgeschlossenen Verträge zwischen dem Unternehmen und dem Kläger nichtig. Entsprechend können die geleisteten Zahlungen zurückgefordert werden.

"Es ist das Aus für Lootboxen in Österreich"

Ein Urteil, das auch in einem Fall in Wien in zweiter Instanz vom Landesgericht für Zivilrechtssachen in Wien bestätigt wurde. Electronic Arts (EA) und Sony wurden zu einer Zahlung von 10.800 Euro an Spieler verurteilt, die in Österreich jene Packs gekauft haben.

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Richard Eibl, Geschäftsführer des Prozessfinanzierers Padronus, kommentierte in einer Pressemitteilung: "Erstinstanzliche Gerichte orientieren sich an der Rechtsprechung der höherinstanzlichen Gerichte. Insofern ist die Signalwirkung der Gerichtsentscheidung für alle Lootboxen-Betreiber verheerend und im gesamten deutschsprachigen Raum einmalig." Außerdem sei das Urteil "inhaltlich brutal und geht mit den Lootbox-Betreibern hart ins Gericht. Es ist das Aus für Lootboxen in Österreich". Zudem spreche er von einem "Desaster für EA und Sony".

EA ist mit Entscheidung nicht einverstanden

Der Publisher der Fußballsimulation erklärte in einer Mitteilung, nicht einverstanden mit der Entscheidung des Gerichts zu sein. Das Unternehmen glaube, "dass sowohl die Fakten als auch die Rechtslage in diesem Fall falsch sind". Berufung "gegen diese knappe Entscheidung, die über diesen Einzelfall hinaus keine weiteren rechtlichen Auswirkungen hat", möchte EA jedoch nicht einlegen. Man sei "zuversichtlich, dass unsere Spiele kein Glücksspiel darstellen und dass wir die lokalen Gesetze vollständig einhalten".

Außerdem wird in der Mitteilung auf "Aufsichtsbehörden und Gerichte auf der ganzen Welt" verwiesen, die "in ähnlichen Fällen zugunsten von EA entschieden" haben. "So auch in einem anderen Fall, der von demselben österreichischen Landgericht entschieden wurde. Wir setzen uns dafür ein, dass unsere österreichischen Spieler weiterhin Zugang zu denselben Spielen und Funktionen haben wie die Millionen anderer Spieler", schließt das Statement des Publishers ab.

"Taktische Gründe" beim Verzicht auf Berufung

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Warum EA auf ein weiteres Rechtsmittel verzichte, hat laut Rechtsanwalt Dr. Oliver Daum "eher taktische" Gründe, wie er gegenüber kicker eSport einschätzte. "Es könnte EA nunmehr darum gehen, den Spielmodus im kommenden EA SPORTS FC 24 so umzugestalten, dass unklar wird, ob das neue Urteil hierauf noch anzuwenden ist." Schließlich gelten Urteile "stets nur für den Einzelfall". In jenem Fall aus Österreich geht es um Ultimate Team in FIFA 21. "Auch wenn es in Österreich und Deutschland das System der Präzedenzfälle nicht gibt, breitet sich die Einzelfallwirkung eines Urteils auch auf andere Verfahren aus, je höher das rechtssprechende Gericht steht. Und wenn EA oder Sony Rechtsmittel gegen das neue Urteil erheben, liefen sie unter Umständen Gefahr, dass gleich über den Spielmodus im neuen EA SPORTS FC 24 mitentschieden würde", erklärte Dr. Daum.

Ob in Deutschland eine Klage-Welle folgen könnte, schätzte der Rechtsanwalt für Sport und eSport ebenfalls im Gespräch mit kicker eSport ein. Zwar sei schon das Urteil in erster Instanz ein "Wake-Up-Call für die Spieleanbieter", ob potenzielle Nachahmer mit ihrer Klage in Deutschland Erfolg haben, hänge ganz davon ab, ob die österreichische Argumentation "auch auf die deutsche Rechtsordnungen anzuwenden sei". Das hätte zur Folge, dass eine Welle an Rückforderungen auf die Spieleanbieter zukommt." 

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